Ob Balkone, Industrieböden, Parkhäuser oder Kellerböden... für jeden Zweck gibt es speziell geeignete Bodenbeschichtungen, die einen funktionalen und optischen Nutzen haben.
Als Fachbetrieb nach §19 I Wasserhaushaltsgesetz dürfen wir Bodenbeschichtungen einbauen, die Anforderungen nach dem WHG haben, zum Beispiel Heizungsräume, Aufzugsschachtböden, Räumen mit speziellen Anforderungen und sonstigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
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